1. Neue Kfz-Steuer ab dem 01.01.2014
Zum 01.01.2014:
wird die Erhöhung der Kfz-Steuer wirksam. Für Pkw, welche seit dem 1. Juli 2009 neu zugelassen wurden, sinkt der steuerfreie Anteil der CO2-basierten Kraftfahrzeugsteuer von 110 auf 95 Gramm pro Kilometer. Jedes Gramm über dem Grenzwert erhöht die Steuerbelastung um zwei Euro pro Gramm. Unter der 95-Gramm-Grenze liegen neben Elektroautos in der Regel nur Kleinstwagen, Diesel-Modelle von der Kompaktklasse abwärts sowie Hybridautos. Ab dem Juli 2014 erheben nicht mehr die Finanzämter die Kfz-Steuer, diese Aufgabe übernimmt künftig der Zoll. Für die Halter dürfte sich dadurch aber nichts ändern.
Insgesamt erhöht sich somit die Kfz-Steuer. Eine Überprüfung der aktuellen Kfz-Steuer-Belastung kann man mit dem offiziellen KFZ Steuerberechner des Bundesamtes selbst überprüfen --> http://bit.ly/1dtiWy5
Ab September 2014:
Darüber hinaus fällt 2014 die Steuererleichterung für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 weg. Die Euro-6-Grenzwerte werden zudem ab September Pflicht für neue Pkw-Typen. Von den Herstellern neu entwickelte Benziner und Diesel müssen dann vor allem ihre Stickoxidemissionen senken, Selbstzünder zusätzlich den Ausstoß von Rußpartikeln reduzieren.
Ab 2015:
gilt Euro 6 für alle Neuwagen. Schon seit mehreren Jahren sind die ersten Euro-6-Pkw zu haben. Bei Lkw gilt die dort Euro VI genannte Norm bereits ab dem 1. Januar – und zwar für alle neuen Fahrzeuge.
2. Alle Neuwagen mit automatischen Luftdruck-Kontrollsystem Pflicht!
Ab November 2014:
spätestens ab November müssen alle Neuwagen mit einem automatischen Luftdruck-Kontrollsystem (Reifendruck-Kontrollanzeige) ausgestattet sein müssen. Damit soll zum einen der Kraftstoffverbrauch im Verkehr sinken, denn Reifen mit zu wenig Luft erhöhen den Fahrwiderstand. Zum anderen soll die Gefahr von Reifenplatzern reduziert werden. Da für neue Fahrzeugtypen eine entsprechende Regelung bereits seit 2012 gilt, sind schon heute viele Pkw mit der Technik ausgerüstet.
Allerdings gibt es aus dem EU-Bereich noch sehr viele Länder, wo solche Reifendruck-Kontrollsysteme optional und nur gegen Aufpreis erhältlich sind. Daher sollte künftig bei Bestellungen im EU-Ausland darauf geachten werden, diese fehlende "Zwangsartikel" mit zu bestellen.
3. Warnweste wird Pflicht
Ab Juli 2014:
Pkw- und Lkw-Fahrer müssen ab 1. Juli eine Warnweste an Bord haben. Deutschland passt sich damit der Regelung der meisten Nachbarländer an. Die Weste muss im Innenraum verstaut sein und der Norm EN 471 entsprechen. Diese gibt Mindestflächen für das reflektierende und fluoreszierende Material vor. Motorradfahrer sind von der Regelung ausgenommen.