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Wandel der Zeit

Im Zuge der Einführung von Elektrofahrzeuge stellen die Hersteller von „Verkaufsmodelle“ auf „Agenturmodelle“ um. Das heißt, dass der Kunde künftig bei den autorisierten Händlern keinen Kaufvertrag unterschreibt, sondern einen Vermittlungsvertrag. Das hat grundlegende Auswirkungen. Rechtlich sowie auch in der Abwicklung. Der Markt wird dadurch deutlich reglementiert und es sollen hauptsächlich Verbraucher bedient werden. Ein Verkauf an freie Autohändler soll dadurch ausgeschlossen werden. 
 
Theoretisch wird dies auch jetzt schon durch die Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) ähnlich geregelt. Hier stehen der Automobilindustrie Sonderrechte zu, um diesen Industriezweig zu schützen. Sie dürfen ein selektives Vertriebssystem bilden, also einen geschlossenen Verbund mit „kartellähnlichen Strukturen“, welche eigentlich verboten werden müssten. 
 
 Gleichzeitig wurde auch der Gleichbehandlungsgrundsatz für EU-Verbraucher aufgehoben. So dürften die Hersteller innerhalb der EU zu unterschiedlichen Preisen verkaufen. Im Gegenzug aber müssen sie einen EU-Verbraucher aus einem anderen EU-Land zu den günstigeren EU-Preisen trotzdem bedienen. Aber eben auch nur die EU-Endverbraucher, und nicht die Kfz-Händler.
 
 
Diese Kartell-Verbände in verschiedenen EU-Ländern sind aus Sicht der Hersteller löchrig. Denn nicht jeder autorisierte Vertragspartner hält sich daran. Theoretisch dürften die freien Kfz-Händler (wie wir auch) innerhalb des selektiven Vertriebssystems der Hersteller gar keine Autos auf eigene Rechnung erwerben. Die Realität sieht anders aus. Durch die bisherige Unternehmerfreiheit der autorisierten Vertragshändler , der seine eigenen Interessen eher in den Vordergrund stellt, verkauft er derzeit trotzdem an freie Kfz-Händler (wie wir) mit hohen Rabatten. Hauptsache, das Geld ist verdient. 
 
Die Entscheidung, ob jemand ein Auto kaufen darf, trifft künftig der Hersteller, und nicht mehr der autorisierte Kfz-Händler.
 
 Das alles interessiert den Interex-Kunden weniger. Wichtig wird aber die Vertragsgestaltung für ihn sein. Vor allem dahingehend, dass die Vermittlungsverträge, welche derzeit eher nachteilig ausgelegt werden, künftig der Regelfall sein werden. 

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