VW neuer GOLF 8
Nissan X-Trail
Ford Transit Custom KASTEN L2
Skoda Neuer Kamiq
Skoda Neuer Scala
Ford Transit Custom KASTEN L1
Nissan Qashqai
Nissan Neuer Qashqai
VW Taigo
VW Touran
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe gilt natürlich auch bei allen unseren EU-Neuwagen. Einige Marken bieten darüber hinaus eine zusätzliche Herstellergarantie an. Und bei fast allen Herstellern kannst Du eine Garantieverlängerung erwerben – zur Absicherung von bestimmten Reparaturkosten nach Ablauf der Herstellergarantie . Diese Anschlussgarantien sind im Zuge einer Neubestellung meist sehr günstig. Die genauen Preise hängen u. a. vom Modell, dem Motor und der Laufleistung ab. Frage uns einfach beim Kauf Deines Neuwagens nach den Konditionen einer Hersteller-Anschlussgarantie, wir beraten Dich gerne.
Darüber hinaus gibt es auch freie Garantieprodukte von Drittanbietern, z. B. für den Fall, dass ein Hersteller keine Garantieverlängerung anbietet. Hier ist meistens der Leistungsumfang etwas geringer und diese Art der Garantieerweiterung ist eher beim Kauf von Gebrauchtwagen sinnvoll. Nichtsdestotrotz können wir Dir aber auch solche Garantien anbieten – sprich uns einfach bei Bedarf darauf an.
Bei einem Neuwagen ohne Tageszulassung beginnt die Garantie spätestens zum Zeitpunkt der Auslieferung des Fahrzeugs. Wenn wir für Dich Deinen Wagen im EU-Ausland abholen, beginnt die Garantie am Tag dieser Übergabe – in der Regel musst Du dadurch also mit 1-4 Wochen verkürzter Garantiezeit rechnen.
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