Ab dem 01.09.2015 dürfen Neu-Fahrzeuge mit folgenden Abgasnormen (siehe COC Ziff.47 und 48) nicht mehr erstmals zugelassen werden:
Emissionsnorm / Motor / Fahrzeugklasse
EURO 5J / Benzin/Diesel / PKW - M, LKW - N1
EURO 5K / Diesel / PKW - M1 soz.E (außer PKW - M1G)
EURO 6T / Diesel / PKW - M, LKW - N1
Um eine Zulassung von Lagerfahrzeugbestände auch nach dem 01.09.2015 noch zu gewährleisten, können wir Ihnen eine Ausnahmegenehmigung besorgen, die Ihnen die Zulassung dieser Fahrzeuge bis zum 31.08.2016 ermöglicht.
Ihr Interex-Team