Reimport heißt wörtlich „zurück“-Import (re = zurück). Gemeint ist ein Neuwagen, der ursprünglich für einen anderen EU-Markt vorgesehen war und später in Deutschland verkauft wird.
Ursprung und Entwicklung des Begriffs „Reimport“
Früher lag der Fokus auf dem ursprünglichen inländischen Herstellungsort. Stell dir vor, ein Modell wird in Deutschland produziert und für den Markt in Italien eingeplant und dorthin überführt. Dieses Fahrzeug gelangt später in den deutschen Markt. Es kommt also aus dem EU-Ausland zurück in den hiesigen Verkauf – daher Re-Import. Der Reimport beschreibt also den Vorgang des Wiedereinführens.
Zwischenzeitlich werden viele Neuwagen in verschiedensten Werken weltweit produziert. Und für Fahrzeuge, die für den europäischen Neuwagenmarkt produziert und auch innerhalb von Europa vermarktet werden, ist der Begriff „EU-Neuwagen“ oder „EU-Wagen“ treffender, völlig losgelöst vom Herstellungsort. Auch wenn sich der Begriff des „Reimports“ in der Branche eingebürgert hat, sprechen wir lieber von „EU Neuwagen“.
EU-Neuwagen beziehen sich also auf die Vertriebswege, und nicht auf den Herstellungsort. Und im Laufe der Zeit hat der Begriff „Reimport“ ebenfalls den Bezug der Vertriebswege übernommen und sich vom Herstellungsort gelöst.
Weitere synonyme Begriffe sind „EU-Wagen“, „EU-Import“, „EG-Neuwagen“, „EURO Neuwagen“, "EURO Auto", "Reimport Auto" und etliche Abwandlungen davon.
Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen
Parallelimport
Vielleicht hast Du auch den Begriff „Parallelimport“ schon gehört, der manchmal als Synonym verwendet wird. Als Parallelimport bezeichnet man den meist gewerblichen Import von im Ausland produzierten Waren auf einem Vertriebsweg, der nicht vom Hersteller autorisiert wurde. Der Hersteller steht also im direkten Wettbewerb zu freien Anbietern.
Früher bezog sich der Parallelimport auch auf den Herstellungsort, allerdings auf den ursprünglichen ausländischen Herstellungsort. Er beschreibt also den Vorgang der erstmaligen Einführung. Zwischenzeitlich beschreibt er ebenfalls den Vertriebsweg.
Import
Import ist der Oberbegriff für die Einfuhr von Fahrzeugen nach Deutschland – meist aus Nicht-EU-Ländern (z. B. US-Import).
Umgangssprachlich wird er vor allem für Modelle genutzt, die der Hersteller in Deutschland nicht anbietet (z. B. Nischenmodelle, Oldtimer). Der Hersteller steht hier nicht im direkten Wettbewerb zu freien Anbietern. Daher ist es kein Parallelimport.
Gut zu wissen
Vereinzelt spricht man auch noch von „Grauimport“. Dieser veraltete, herabsetzende Begriff wurde jedoch gerichtlich verboten, da er vor allem dazu eingesetzt wurde, um den legalen Reimport von Fahrzeugen in ein anrüchiges Schwarzmarkt-Milieu zu ziehen.
Welche Erwartungshaltung verbindet ein Reimport?