*Aber nicht nur:
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Muss ich meinen Garantieanspruch nachweisen?
In den meisten Fällen ist das nicht erforderlich. Deinen generellen Anspruch auf Garantieleistung erhält der autorisierte Servicepartner über seinen Hersteller mitgeteilt. Er ist mit ihm digital vernetzt und kann so auf die relevanten Daten Deines Fahrzeuges zugreifen. Wurde Dein Fahrzeug zuvor bei autorisierte Servicepartner oder auch bei markenfremden Werkstätten gewartet, welche sämtliche Wartungs- und Servicedaten elektronisch an den Hersteller übermittelt haben, so wäre die Einhaltung der regelmäßigen Inspektionen elektronisch auch schnell festgestellt. Manche freien Werkstätten übermitteln aufgrund des Mehraufwands keine elektronischen Daten an den Hersteller. Für diesen Fall ist das Führen eines lückenlosen Service-Scheckhefts vorteilhaft. Solltest Du keines haben, können Deine bezahlten Rechnungsbelege ebenfalls als Nachweis dienen.
Früher wurde das abgestempelte Serviceheft im Zuge der Neuwagenauslieferung als „Garantieunterlage“ angesehen, ja sogar in den Status einer „Garantieurkunde“ gehoben. Freilich ist das keine verbriefte Leistung, denn würde diese „Urkunde“ abhandenkommen, stünde das Fahrzeug nicht zwangsläufig ohne Herstellergarantie da. Die Daten waren schon damals im Zentralcomputer des Herstellers vermerkt. Im Serviceheft wurde lediglich die Bestätigung des ausliefernden autorisierten Vertragspartners vermerkt, dass er die Übergabeinspektion (auch Nullinspektion genannt) ordnungsgemäß durchgeführt hat und den Neuwagen zum angegebenen Datum an den Kunden bzw. dessen Bevollmächtigen überreicht hat. Durch diese Dokumentation bekam der Käufer das Gefühl vermittelt, eine „Garantieurkunde“ in den Händen zu halten. Im Laufe der Nutzungszeit wurden in diesem Serviceheft auch sämtliche Kundendienste, bzw. Inspektionen, vermerkt. Eine echte Fahrzeughistorie.
Im digitalen Zeitalter des elektronischen Servicehefts dokumentiert der Vertragshändler weiterhin alles genau. Auch hier füttert er die Hersteller-Datenbank mit den bekannten Informationen. Und da es das herkömmliche Serviceheft“ bei vielen Herstellern auch nicht mehr gibt, erhältst Du nun einen Auszug aus dem jeweiligen Computersystem des Herstellers auf Papier. Diesen Ausdruck kannst Du in Deinem Fahrzeug aufbewahren. Er gibt Dir persönlich Aufschlüsse über den Garantiestart sowie über die Garantiedauer.
Manche Hersteller, allen voran die Volkswagen-Gruppe mit VW, SEAT und Skoda, kompensieren die bisherige Auslieferungsinformation des autorisierten Vertragspartners aus dem ehemaligen Serviceheft äußerst simpel. Gleich auf der ersten Innenseite der Betriebsanleitung werden diese erfasst. Dort finden sich die bekannten Felder für den „Firmenstempel“, das Datum nebst Unterschriftbereich sowie auch der Platzhalter für den bekannten Datenaufkleber für Volkswagen und SEAT. Im Übrigen ist es derselbe Datenaufkleber wie früher, welcher als Zweitausfertigung weiterhin auch im Kofferraum-Innenbereich des Fahrzeuges seinen Platz findet.
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Ab wann beginnt die Garantiezeit?
Ab wann beginnt die Garantiezeit?
FAQ Übersicht
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- Was bedeutet „Reimport“?
- Ist der Verkauf von Reimporten legal?
- Warum sind EU-Neuwagen so günstig?
- Wie viel kann ich beim Kauf eines Reimports sparen?
- Sind alle Fahrzeuge als Reimport so günstig?
- Haben Reimport-Neuwagen Mängel?
- Wo ist der Unterschied zwischen EU Fahrzeuge und Deutsche?
- Ist ein Reimport weniger Wert?
- Gibt es irgendwelche versteckten Kosten?
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- Was ist der Unterschied zwischen Herstellergarantie und Gewährleistung?
- Gilt die Herstellergarantie eines EU-Fahrzeugs auch in Deutschland?
- Was beinhaltet die Herstellergarantie?
- Wie lange gilt die Herstellergarantie?
- Welche Bedingungen sind an die Herstellergarantie geknüpft?
- Muss ich meinen Garantieanspruch nachweisen?
- Ab wann beginnt die Garantiezeit?
- Was ist eine Tageszulassung?
- Welche Vorteile bietet eine Tageszulassung?
- Wohin bringe ich mein Fahrzeug zum Kundendienst?
- Habe ich Anspruch auf Kulanz?
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- Kann ich einen Reimport auch selbst im Ausland kaufen?
- Muss ich mein Fahrzeug im Ausland abholen?
- Bekomme ich meinen Neuwagen bis nach Hause geliefert?
- Wo hole ich meinen Neuwagen ab?
- Wie übernehme ich meinen Neuwagen?
- Welche Dokumente bekomme ich überreicht?
- Kann ich meinen EU-Wagen auch gleich zu mir nach Hause liefern lassen?
- Was kostet eine Anlieferung frei Haus?
- Wie funktioniert die Fahrzeuganlieferung durch Interex?
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- Entsprechen EU-Fahrzeuge der deutschen Steuereinstufung?
- Mit welchen Kennzeichen hole ich mein Auto ab?
- Welche Unterlagen benötige ich für die endgültige Zulassung?
- CoC-Dokument: Was ist das und wofür brauche ich es?
- Was ist eine VIN-Bestätigung und wozu brauche ich sie?
- Muß ich bei kürzeren Kennzeichen etwas beachten?
- Muss ich mit einem Reimport Auto noch zum TÜV?
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- Kann ich meinen alten Gebrauchtwagen in Zahlung geben?
- Was bedeutet Inzahlungnahme beim Autokauf?
- Welche Schreibweisen gibt es für Inzahlungnahme?
- Wird der Inzahlungnahmewert ausgezahlt oder verrechnet?
- Für wen ist eine Inzahlungnahme sinnvoll?
- Wie wird der Inzahlungnahmepreis für dein Fahrzeug ermittelt?
- Welche Rolle spielen DAT, Schwacke und Fahrzeugdatenbanken bei der Bewertung?
- Was bedeuten Inzahlungnahme-Bonus, -Prämie und ähnliche Begriffe?
- Warum unterscheiden sich Inzahlungnahmepreise von Händler zu Händler?
- Wie erkennst du den tatsächlichen Inzahlungnahmepreis deines Fahrzeugs?
- Warum liegt der Inzahlungnahmepreis oft unter Online-Inseraten?
- Warum kann sich der Marktwert deines Fahrzeugs ändern?
- Ist beim Privatverkauf eines Autos ein höherer Verkaufspreis möglich?
- Warum ist die Inzahlungnahme eines Autos beim Händler günstiger als ein Privatverkauf?
- Wann ist die Inzahlungnahme eines Fahrzeugs sinnvoll – und wann eher nicht?
- Welche Rolle spielen Zustand und Laufleistung bei der Inzahlungnahme?
- Wie wirken sich Schäden oder Abweichungen auf den Inzahlungnahmepreis aus?
- Welche Bedeutung haben Wartung und Scheckheft bei der Inzahlungnahme?
- Kann man ein defektes, beschädigtes oder kaputtes Auto in Zahlung geben?
- Kann man ein Auto ohne TÜV in Zahlung geben?
- Welche Rolle spielen Eigentum, Bank oder Leasinggeber bei der Inzahlungnahme?
- Kann man ein Auto in Zahlung geben, das noch finanziert ist oder eine Restschuld hat?
- Wie wird eine bestehende Finanzierung bei der Inzahlungnahme abgewickelt?
- Was passiert, wenn die Restschuld höher ist als der Fahrzeugwert?
- Entstehen Kosten oder Nachteile durch eine vorzeitige Ablösung?
- Kann man ein Leasingfahrzeug in Zahlung geben oder vorzeitig eintauschen?
- Wie läuft die Inzahlungnahme eines Fahrzeugs konkret ab?
- Wann erfolgt die Bewertung und wann wird der Inzahlungnahmepreis festgelegt?
- Welche Unterlagen werden für die Inzahlungnahme benötigt?
- Was wird neben dem Fahrzeug bei der Inzahlungnahme zusätzlich übergeben?
- Was gilt, wenn Unterlagen fehlen oder unvollständig sind?
- Wer kümmert sich bei der Inzahlungnahme um Abmeldung und Formalitäten?
- Wann und wie erfolgt die Fahrzeugübergabe?
- Ist der vereinbarte Inzahlungnahmepreis verbindlich – und kann sich dieser noch ändern?
- Was geschieht mit meinem lieben alten Auto?
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