*Aber nicht nur:
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Habe ich Anspruch auf Kulanz?
Kulanzleistungen stellen stets ein freiwilliges Entgegenkommen dar. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Auch nicht dann, wenn man das Fahrzeug vermeintlich bei einem deutschen autorisierten Vertragshändler erwirbt. Eine „Kulanz“ wird auch nicht vertraglich vereinbart.
Obwohl Kulanz also per se rechtlich nicht beanspruchbar und ein sehr dehnbarer Begriff ist, bekommen wir immer wieder Kundenfragen zum Thema. Daher gehen wir hier gerne etwas weiter darauf ein.
Ab und an hören wir das Argument, bei einem EU-Neuwagen gäbe es keine „Kulanz“. Gerne von Mitbewerbern, die „deutsche“ Neuwagen verkaufen möchten. Dazu können wir zum einen nur auf den Rechtsanspruch verweisen – den gibt es nämlich weder bei „deutschen“ noch bei EU-Neuwagen. Und zum anderen:
Wenn ein Fahrzeug regelmäßig zum autorisierten Servicepartner zur Wartung gebracht wird, steht auch einer Kulanzlösung im Fall der Fälle nichts im Wege. Und dabei spielt es meistens gar keine Rolle, wo das Fahrzeug erworben wurde. Insbesondere langjährige und treue Kunden dürfen durchaus besondere Vorzüge erwarten. Letzteres gilt im Übrigen für jede Werkstatt, ganz gleich ob freie Werkstatt oder autorisierter Servicepartner.
Liegt die Schadensursache in der Verantwortung der Werkstatt, z. B. wenn bei der vorherigen Inspektion etwas übersehen oder fehlerhaft gearbeitet wurde, dann leistet die Werkstatt i.d.R. auch Kulanz, bzw. beteiligt sich an der Schadensregulierung.
Bei Rückrufaktionen des Herstellers werden die Fahrzeugbesitzer aufgerufen, Nachbesserungen beim nächstgelegenen autorisierten Servicepartner durchführen zu lassen. Dabei handelt es sich meist um Konstruktions- oder Fabrikationsfehler, welche im Rahmen der Produkthaftung nachgebessert werden. Die Kosten hierfür übernimmt der Hersteller – es ist keine Kulanzreparatur.
Bei Mängeln, bzw. Schäden an Baugruppen, welche fahrleistungsabhängig eigentlich nicht auftreten dürfen, nehmen die autorisierten Servicepartner den Hersteller, bzw. Importeur, mit ins Boot. Solche Schäden fallen häufig in den Bereich einer Produkthaftung, sie wurden aber noch nicht endgültig geklärt. Daher übernehmen die Hersteller freiwillig einen Teil der Reparaturkosten und lassen dabei den Eindruck einer gewährten „Kulanz“ entstehen.
Würde theoretisch ein Kulanzanspruch gegenüber einem deutschen autorisierten Servicebetrieb bestehen und würde dieser grundsätzlich bei einem „reimportierten“ EU-Neuwagen abgelehnt werden, so ergibt sich daraus die Erwartungshaltung, dass dieser EU-Neuwagen in seinem eigenen Lieferland einen solchen Kulanzanspruch gewährt bekommt. Da aber der Hersteller ein selektives Vertriebssystem in ganz Europa aufgebaut hat und allen seinen Kunden in ganz Europa gleiche Rechte einräumt, so bestehen dieselben Kulanzansprüche für einen reimportierten EU-Neuwagen auch in Deutschland. Andernfalls würde für einen deutschen Kunden im EU-Ausland kein Kulanzanspruch bestehen. Fazit: Alles, was in Sachen Kulanz im Ursprungsland gilt, gilt für EU-Fahrzeuge auch in Deutschland.
Bei Mängeln, bzw. Schäden an Baugruppen, welche fahrleistungsabhängig eigentlich nicht auftreten dürfen, nehmen die autorisierten Servicepartner den Hersteller, bzw. Importeur, mit ins Boot. Solche Schäden fallen häufig in den Bereich einer Produkthaftung, sie wurden aber noch nicht endgültig geklärt. Daher übernehmen die Hersteller freiwillig einen Teil der Reparaturkosten und lassen dabei den Eindruck einer gewährten „Kulanz“ entstehen.
Würde theoretisch ein Kulanzanspruch gegenüber einem deutschen autorisierten Servicebetrieb bestehen und würde dieser grundsätzlich bei einem „reimportierten“ EU-Neuwagen abgelehnt werden, so ergibt sich daraus die Erwartungshaltung, dass dieser EU-Neuwagen in seinem eigenen Lieferland einen solchen Kulanzanspruch gewährt bekommt. Da aber der Hersteller ein selektives Vertriebssystem in ganz Europa aufgebaut hat und allen seinen Kunden in ganz Europa gleiche Rechte einräumt, so bestehen dieselben Kulanzansprüche für einen reimportierten EU-Neuwagen auch in Deutschland. Andernfalls würde für einen deutschen Kunden im EU-Ausland kein Kulanzanspruch bestehen. Fazit: Alles, was in Sachen Kulanz im Ursprungsland gilt, gilt für EU-Fahrzeuge auch in Deutschland.
Die Gewährung oder Ablehnung von Kulanz haben daher weniger mit der Herkunft des Fahrzeuges zu tun, sondern vielmehr mit der regelmäßigen Wartung bei einem autorisierten Servicepartner und der „üblichen“ Lebenserwartung von Bauteilen des Herstellers.
Weiter zur nächsten Frage:
Muss ich einen Wagen immer neu ab Werk bestellen?
Muss ich einen Wagen immer neu ab Werk bestellen?
FAQ Übersicht
-
- Was bedeutet „Reimport“?
- Ist der Verkauf von Reimporten legal?
- Warum sind EU-Neuwagen so günstig?
- Wie viel kann ich beim Kauf eines Reimports sparen?
- Sind alle Fahrzeuge als Reimport so günstig?
- Haben Reimport-Neuwagen Mängel?
- Wo ist der Unterschied zwischen EU Fahrzeuge und Deutsche?
- Ist ein Reimport weniger Wert?
- Gibt es irgendwelche versteckten Kosten?
-
- Was ist der Unterschied zwischen Herstellergarantie und Gewährleistung?
- Gilt die Herstellergarantie eines EU-Fahrzeugs auch in Deutschland?
- Was beinhaltet die Herstellergarantie?
- Wie lange gilt die Herstellergarantie?
- Welche Bedingungen sind an die Herstellergarantie geknüpft?
- Muss ich meinen Garantieanspruch nachweisen?
- Ab wann beginnt die Garantiezeit?
- Was ist eine Tageszulassung?
- Welche Vorteile bietet eine Tageszulassung?
- Wohin bringe ich mein Fahrzeug zum Kundendienst?
- Habe ich Anspruch auf Kulanz?
-
- Kann ich einen Reimport auch selbst im Ausland kaufen?
- Muss ich mein Fahrzeug im Ausland abholen?
- Bekomme ich meinen Neuwagen bis nach Hause geliefert?
- Wo hole ich meinen Neuwagen ab?
- Wie übernehme ich meinen Neuwagen?
- Welche Dokumente bekomme ich überreicht?
- Kann ich meinen EU-Wagen auch gleich zu mir nach Hause liefern lassen?
- Was kostet eine Anlieferung frei Haus?
- Wie funktioniert die Fahrzeuganlieferung durch Interex?
-
- Entsprechen EU-Fahrzeuge der deutschen Steuereinstufung?
- Mit welchen Kennzeichen hole ich mein Auto ab?
- Welche Unterlagen benötige ich für die endgültige Zulassung?
- CoC-Dokument: Was ist das und wofür brauche ich es?
- Was ist eine VIN-Bestätigung und wozu brauche ich sie?
- Muß ich bei kürzeren Kennzeichen etwas beachten?
- Muss ich mit einem Reimport Auto noch zum TÜV?
-
- Kann ich meinen alten Gebrauchtwagen in Zahlung geben?
- Was bedeutet Inzahlungnahme beim Autokauf?
- Welche Schreibweisen gibt es für Inzahlungnahme?
- Wird der Inzahlungnahmewert ausgezahlt oder verrechnet?
- Für wen ist eine Inzahlungnahme sinnvoll?
- Wie wird der Inzahlungnahmepreis für dein Fahrzeug ermittelt?
- Welche Rolle spielen DAT, Schwacke und Fahrzeugdatenbanken bei der Bewertung?
- Was bedeuten Inzahlungnahme-Bonus, -Prämie und ähnliche Begriffe?
- Warum unterscheiden sich Inzahlungnahmepreise von Händler zu Händler?
- Wie erkennst du den tatsächlichen Inzahlungnahmepreis deines Fahrzeugs?
- Warum liegt der Inzahlungnahmepreis oft unter Online-Inseraten?
- Warum kann sich der Marktwert deines Fahrzeugs ändern?
- Ist beim Privatverkauf eines Autos ein höherer Verkaufspreis möglich?
- Warum ist die Inzahlungnahme eines Autos beim Händler günstiger als ein Privatverkauf?
- Wann ist die Inzahlungnahme eines Fahrzeugs sinnvoll – und wann eher nicht?
- Welche Rolle spielen Zustand und Laufleistung bei der Inzahlungnahme?
- Wie wirken sich Schäden oder Abweichungen auf den Inzahlungnahmepreis aus?
- Welche Bedeutung haben Wartung und Scheckheft bei der Inzahlungnahme?
- Kann man ein defektes, beschädigtes oder kaputtes Auto in Zahlung geben?
- Kann man ein Auto ohne TÜV in Zahlung geben?
- Welche Rolle spielen Eigentum, Bank oder Leasinggeber bei der Inzahlungnahme?
- Kann man ein Auto in Zahlung geben, das noch finanziert ist oder eine Restschuld hat?
- Wie wird eine bestehende Finanzierung bei der Inzahlungnahme abgewickelt?
- Was passiert, wenn die Restschuld höher ist als der Fahrzeugwert?
- Entstehen Kosten oder Nachteile durch eine vorzeitige Ablösung?
- Kann man ein Leasingfahrzeug in Zahlung geben oder vorzeitig eintauschen?
- Wie läuft die Inzahlungnahme eines Fahrzeugs konkret ab?
- Wann erfolgt die Bewertung und wann wird der Inzahlungnahmepreis festgelegt?
- Welche Unterlagen werden für die Inzahlungnahme benötigt?
- Was wird neben dem Fahrzeug bei der Inzahlungnahme zusätzlich übergeben?
- Was gilt, wenn Unterlagen fehlen oder unvollständig sind?
- Wer kümmert sich bei der Inzahlungnahme um Abmeldung und Formalitäten?
- Wann und wie erfolgt die Fahrzeugübergabe?
- Ist der vereinbarte Inzahlungnahmepreis verbindlich – und kann sich dieser noch ändern?
- Was geschieht mit meinem lieben alten Auto?
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