*Aber nicht nur:
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Was ist eine VIN-Bestätigung und wozu brauche ich sie?
VIN steht für die Abkürzung des englischen Begriffs „Vehicle Identification Number“. Auf deutsch heißt sie FIN ( „Fahrzeug Identifikations Nummer“), auch Fahrgestellnummer genannt. Eine VIN-Bestätigung oder FIN-Bestätigung ist letztendlich die Bestätigung einer deutschen, anerkannten Behörde (z. B. TÜV, Dekra, Zulassungsstelle), welche die Existenz des Fahrzeuges prüft und dokumentiert.
Da Dein Fahrzeug in Deutschland noch nie angemeldet war und somit auch noch keinen deutschen Kfz-Brief besitzt, muss erst mal sichergestellt werden, dass es Dein Auto überhaupt gibt. Erst dann wird die Ausstellung eines offiziellen behördlichen Dokuments veranlasst. Liegt bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Kfz-Brief) vor, so ist ein erneutes Vorführen, bzw. eine Prüfung des Fahrzeuges bei einer deutschen Zulassungsstelle nicht mehr erforderlich.
Solltest Du Dein Fahrzeug bereits mit 5-Tages-Kurzkennzeichen abgeholt haben, benötigst du keine VIN-Bestätigung. Für diesen Fall kannst Du Deinen EU-Neuwagen bei Deiner örtlichen Zulassungsstelle persönlich vorführen. Der Mitarbeiter prüft Deinen Wagen vor Ort und überzeugt sich selbst von dessen Existenz. Fertig!
Willst Du Dein Fahrzeug noch vor Deiner Abholung gleich endgültig anmelden? Dann brauchst Du eine VIN-Bestätigung, da Du Dein Fahrzeug noch nicht besitzt und somit auch nicht vorführen kannst. Auf Wunsch beauftragen wir für Dich unsere örtliche Zulassungsstelle in Esslingen, Deinen Wagen direkt bei uns vor Ort zu besichtigen. Gegen eine geringe zusätzliche Gebühr erhalten wir nun eine schriftliche Bestätigung, die VIN-Bestätigung. Sämtliche Unterlagen senden wir Dir anschließend per Post zu, damit Du die endgültige Zulassung bewerkstelligen kannst.
Willst Du Dein Fahrzeug noch vor Deiner Abholung gleich endgültig anmelden? Dann brauchst Du eine VIN-Bestätigung, da Du Dein Fahrzeug noch nicht besitzt und somit auch nicht vorführen kannst. Auf Wunsch beauftragen wir für Dich unsere örtliche Zulassungsstelle in Esslingen, Deinen Wagen direkt bei uns vor Ort zu besichtigen. Gegen eine geringe zusätzliche Gebühr erhalten wir nun eine schriftliche Bestätigung, die VIN-Bestätigung. Sämtliche Unterlagen senden wir Dir anschließend per Post zu, damit Du die endgültige Zulassung bewerkstelligen kannst.
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Muß ich bei kürzeren Kennzeichen etwas beachten?
Muß ich bei kürzeren Kennzeichen etwas beachten?
FAQ Übersicht
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- Was bedeutet „Reimport“?
- Ist der Verkauf von Reimporten legal?
- Warum sind EU-Neuwagen so günstig?
- Wie viel kann ich beim Kauf eines Reimports sparen?
- Sind alle Fahrzeuge als Reimport so günstig?
- Haben Reimport-Neuwagen Mängel?
- Wo ist der Unterschied zwischen EU Fahrzeuge und Deutsche?
- Ist ein Reimport weniger Wert?
- Gibt es irgendwelche versteckten Kosten?
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- Was ist der Unterschied zwischen Herstellergarantie und Gewährleistung?
- Gilt die Herstellergarantie eines EU-Fahrzeugs auch in Deutschland?
- Was beinhaltet die Herstellergarantie?
- Wie lange gilt die Herstellergarantie?
- Welche Bedingungen sind an die Herstellergarantie geknüpft?
- Muss ich meinen Garantieanspruch nachweisen?
- Ab wann beginnt die Garantiezeit?
- Was ist eine Tageszulassung?
- Welche Vorteile bietet eine Tageszulassung?
- Wohin bringe ich mein Fahrzeug zum Kundendienst?
- Habe ich Anspruch auf Kulanz?
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- Kann ich einen Reimport auch selbst im Ausland kaufen?
- Muss ich mein Fahrzeug im Ausland abholen?
- Bekomme ich meinen Neuwagen bis nach Hause geliefert?
- Wo hole ich meinen Neuwagen ab?
- Wie übernehme ich meinen Neuwagen?
- Welche Dokumente bekomme ich überreicht?
- Kann ich meinen EU-Wagen auch gleich zu mir nach Hause liefern lassen?
- Was kostet eine Anlieferung frei Haus?
- Wie funktioniert die Fahrzeuganlieferung durch Interex?
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- Entsprechen EU-Fahrzeuge der deutschen Steuereinstufung?
- Mit welchen Kennzeichen hole ich mein Auto ab?
- Welche Unterlagen benötige ich für die endgültige Zulassung?
- CoC-Dokument: Was ist das und wofür brauche ich es?
- Was ist eine VIN-Bestätigung und wozu brauche ich sie?
- Muß ich bei kürzeren Kennzeichen etwas beachten?
- Muss ich mit einem Reimport Auto noch zum TÜV?
-
- Kann ich meinen alten Gebrauchtwagen in Zahlung geben?
- Was bedeutet Inzahlungnahme beim Autokauf?
- Welche Schreibweisen gibt es für Inzahlungnahme?
- Wird der Inzahlungnahmewert ausgezahlt oder verrechnet?
- Für wen ist eine Inzahlungnahme sinnvoll?
- Wie wird der Inzahlungnahmepreis für dein Fahrzeug ermittelt?
- Welche Rolle spielen DAT, Schwacke und Fahrzeugdatenbanken bei der Bewertung?
- Was bedeuten Inzahlungnahme-Bonus, -Prämie und ähnliche Begriffe?
- Warum unterscheiden sich Inzahlungnahmepreise von Händler zu Händler?
- Wie erkennst du den tatsächlichen Inzahlungnahmepreis deines Fahrzeugs?
- Warum liegt der Inzahlungnahmepreis oft unter Online-Inseraten?
- Warum kann sich der Marktwert deines Fahrzeugs ändern?
- Ist beim Privatverkauf eines Autos ein höherer Verkaufspreis möglich?
- Warum ist die Inzahlungnahme eines Autos beim Händler günstiger als ein Privatverkauf?
- Wann ist die Inzahlungnahme eines Fahrzeugs sinnvoll – und wann eher nicht?
- Welche Rolle spielen Zustand und Laufleistung bei der Inzahlungnahme?
- Wie wirken sich Schäden oder Abweichungen auf den Inzahlungnahmepreis aus?
- Welche Bedeutung haben Wartung und Scheckheft bei der Inzahlungnahme?
- Kann man ein defektes, beschädigtes oder kaputtes Auto in Zahlung geben?
- Kann man ein Auto ohne TÜV in Zahlung geben?
- Welche Rolle spielen Eigentum, Bank oder Leasinggeber bei der Inzahlungnahme?
- Kann man ein Auto in Zahlung geben, das noch finanziert ist oder eine Restschuld hat?
- Wie wird eine bestehende Finanzierung bei der Inzahlungnahme abgewickelt?
- Was passiert, wenn die Restschuld höher ist als der Fahrzeugwert?
- Entstehen Kosten oder Nachteile durch eine vorzeitige Ablösung?
- Kann man ein Leasingfahrzeug in Zahlung geben oder vorzeitig eintauschen?
- Wie läuft die Inzahlungnahme eines Fahrzeugs konkret ab?
- Wann erfolgt die Bewertung und wann wird der Inzahlungnahmepreis festgelegt?
- Welche Unterlagen werden für die Inzahlungnahme benötigt?
- Was wird neben dem Fahrzeug bei der Inzahlungnahme zusätzlich übergeben?
- Was gilt, wenn Unterlagen fehlen oder unvollständig sind?
- Wer kümmert sich bei der Inzahlungnahme um Abmeldung und Formalitäten?
- Wann und wie erfolgt die Fahrzeugübergabe?
- Ist der vereinbarte Inzahlungnahmepreis verbindlich – und kann sich dieser noch ändern?
- Was geschieht mit meinem lieben alten Auto?
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Schreib uns einfach oder ruf uns an: +49 (0) 711 930 700 0

