Die Euro-7-Norm ist der nächste EU-Abgasstandard für Neuwagen. Sie legt einheitliche, strengere Anforderungen an Emissionen, Haltbarkeit und Überwachung fest, gilt aber noch nicht für aktuell zugelassene Fahrzeuge.
Vertiefung:
Die Euro-7-Norm ersetzt künftig die bisherigen Euro-6-Regelungen. Anders als Euro 6 wird Euro 7 nicht in Unterstufen (a–e) unterteilt, sondern als einheitlicher Standard eingeführt. Ziel ist es, Emissionen nicht nur im Labor, sondern über die gesamte Lebensdauer eines Fahrzeugs möglichst gering und dauerhaft kontrollierbar zu halten.
Euro 7 betrifft dabei nicht nur klassische Abgase wie Stickoxide oder Partikel, sondern erweitert die Regulierung unter anderem auf:
- Emissionen unter realen Fahrbedingungen
- Emissionen über eine deutlich längere Nutzungsdauer
- Abrieb von Bremsen und Reifen
- Überwachung von Verbrauchs- und Emissionsdaten im Betrieb
- Haltbarkeitsanforderungen bei Hybrid- und Elektrofahrzeugen
Für Käufer wichtig:
Aktuell zugelassene Neuwagen erfüllen Euro 6d oder Euro 6e. Fahrzeuge nach Euro 7 können frühestens ab Ende 2026/2027 zugelassen werden. Eine Einstufung oder Schlüsselnummer nach Euro 7 existiert derzeit noch nicht. (Stand: 12/2025)
Einordnung:
Euro 7 ist kein Qualitätsmerkmal heutiger Fahrzeuge, sondern ein zukünftiger Rechtsrahmen, der erst mit neuen Modellgenerationen relevant wird.