Die Inzahlungnahme eines Autos fällt beim Händler meist günstiger aus als ein Privatverkauf, weil der Händler das Fahrzeug gewerblich ankauft und gesetzliche Pflichten sowie Risiken übernehmen muss.
Vertiefung:
Beim gewerblichen Ankauf eines Autos unterliegt der Händler gesetzlichen Vorgaben. Dazu gehört insbesondere die gesetzliche Gewährleistung, die beim Verkauf an Endkunden mindestens ein Jahr, in vielen Fällen sogar zwei Jahre beträgt.
Um dieses Risiko abzusichern, schließen Händler häufig externe Gebrauchtwagengarantie- oder Gewährleistungsversicherungen ab. Diese verursachen Kosten, die je nach Fahrzeugtyp, Laufleistung und Risikoklasse variieren und in die Kalkulation einfließen.
Zusätzlich berücksichtigt der Händler Aufbereitung, technische Prüfung, Standzeiten, Kapitalbindung sowie das Risiko, zu welchem Preis und in welchem Zeitraum das Auto weiterverkauft werden kann. Der Inzahlungnahmepreis eines Autos bildet daher nicht nur den Fahrzeugwert ab, sondern die
wirtschaftliche Realität des gewerblichen Weiterverkaufs.
Der Preisunterschied entsteht unter anderem dadurch, dass sich Online-Inserate häufig an Wunschpreisen orientieren, während Händler mit realistisch erzielbaren Marktpreisen kalkulieren, wie unter
„Warum liegt der Inzahlungnahmepreis oft unter Online-Inseraten?“ erläutert.