Entscheidend ist bei der Inzahlungnahme, wer rechtlich Eigentümer des Fahrzeugs ist und ob Bank oder Leasinggeber Rechte daran haben.
Vertiefung:
Für eine Inzahlungnahme muss klar sein, wer über das Fahrzeug verfügen darf. Bei finanzierten Fahrzeugen bestehen in der Regel Sicherungsrechte der Bank, bei Leasingfahrzeugen ist der Leasinggeber Eigentümer.
Diese Rechte bedeuten nicht, dass eine Inzahlungnahme ausgeschlossen ist. Sie müssen jedoch vorab berücksichtigt werden, damit das Fahrzeug rechtlich sauber übernommen werden kann. Erst wenn geklärt ist, ob und unter welchen Voraussetzungen Bank oder Leasinggeber zustimmen müssen, ist eine verbindliche Einordnung möglich.
So wird sichergestellt, dass es im weiteren Verlauf keine rechtlichen Unklarheiten gibt und die Inzahlungnahme auf einer verlässlichen Grundlage erfolgt.