Ja. Der vereinbarte Inzahlungnahmepreis ist verbindlich. Eine Anpassung kommt nur dann in Betracht, wenn sich der Fahrzeugzustand bis zur Übergabe objektiv verändert hat.
Vertiefung:
Nach der Einigung gilt der Inzahlungnahmepreis als fest vereinbart. Es gibt keine nachträglichen Preisverhandlungen und keine willkürlichen Anpassungen. Das schafft für beide Seiten Planungssicherheit und Vertrauen.
Veränderungen am Fahrzeug können jedoch auch ohne eigenes Verschulden entstehen – etwa durch einen Hagelschaden, einen Parkrempler oder andere äußere Einflüsse. Dafür trägst du keine „Schuld“. Entscheidend ist allein der tatsächliche Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe.
Genau deshalb erfolgt die Fahrzeugübernahme transparent und gemeinsam: Bei der Übergabe wird dein Fahrzeug zusammen mit dir in der Werkstatt auf die Hebebühne genommen und überprüft. So lassen sich Zustand und eventuelle Abweichungen sachlich und nachvollziehbar feststellen.
Auch bei der Laufleistung gilt Augenmaß: Sollte die Fahrleistung bis zur Übergabe etwas höher ausfallen als ursprünglich angegeben und sich im Rahmen der üblichen Erwartung bewegen, sind wir nicht kleinlich. Kleinere Abweichungen sind unkritisch. Erst bei deutlichen oder ungewöhnlichen Abweichungen wird der Inzahlungnahmepreis gemeinsam neu betrachtet - nicht einseitig, sondern transparent, fair und im beiderseitigen Einvernehmen.