Der Inzahlungnahmewert wird in der Regel mit dem Kaufpreis verrechnet, kann aber je nach Konstellation auch separat ausgewiesen werden.
Vertiefung:
In der Praxis erfolgt die Anrechnung meist direkt im Rahmen des Fahrzeugkaufs. In bestimmten Fällen kann der Inzahlungnahmewert jedoch auch getrennt dargestellt oder abgerechnet werden. Maßgeblich ist dabei nicht die Form der Darstellung, sondern die Gesamtkalkulation des Angebots.