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Kann man ein Leasingfahrzeug in Zahlung geben oder vorzeitig eintauschen?

Ein Leasingfahrzeug kann nicht klassisch in Zahlung gegeben werden, da es dir nicht gehört. Ein vorzeitiger Tausch oder eine Ablösung ist jedoch je nach Leasingvertrag möglich.

Vertiefung:
Bei einem Leasingfahrzeug bist du in der Regel nicht Eigentümer des Fahrzeugs. Eigentümer ist der Leasinggeber. Deshalb kann das Fahrzeug nicht ohne dessen Zustimmung übernommen oder verrechnet werden. (Weitere Informationen, Welche Rolle spielen Eigentum, Bank oder Leasinggeber bei der Inzahlungnahme? dürfte auch lesenswert sein).

Ob ein vorzeitiger Ausstieg, eine Ablösung oder ein Tausch im Rahmen eines Fahrzeugwechsels möglich ist, hängt ausschließlich von den vertraglichen Regelungen deines Leasingvertrags ab. Dazu zählen unter anderem Laufzeit, vereinbarter Restwert und mögliche Ablösebedingungen.

Diese Punkte werden wertmäßig eingeordnet, um festzustellen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Fahrzeugwechsel inklusive Leasingauflösung sinnvoll und möglich ist.

 Weitere Fragen in diesem Themenbereich:
Was passiert, wenn die Restschuld höher ist als der Fahrzeugwert?

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